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Olivia Ewenike: Zugang, Telemedizin und Kontrolle im neuen deutschen Cannabisrahmen

4 min Lesezeit

Zugang, Telemedizin und Kontrolle im neuen Cannabisrahmen in Deutschland

Nach der Umsetzung der deutschen Cannabisreform, einschließlich des CanG, und angesichts der jüngsten cannabisbezogenen Entwicklungen und Debatten: Welche Aspekte haben sich Ihrer Meinung nach bislang am besten bewährt, wo besteht dringender regulatorischer Überprüfungsbedarf, und wie sollte der Patientenzugang zu Cannabis per Telemedizin gegen Schutzmaßnahmen zur Verhinderung des Missbrauchs des bestehenden Systems abgewogen werden?

Deutschland hat sich in der europäischen Cannabisdebatte eindeutig eine führende Rolle erarbeitet. Kaum ein anderer Markt wird derzeit so genau beobachtet. Im Jahr 2025 wurden rund 200 Tonnen medizinisches Cannabis nach Deutschland importiert. Gleichzeitig entwickelt sich auch der Markt für den Konsum durch Erwachsene, wenn auch langsam. Bundesweit sollen inzwischen bis zu 430 Anbauvereinigungen zugelassen sein.

Dennoch hat die Legalisierung auch eine Reihe regulatorischer Schwächen offengelegt. Die ursprüngliche gesetzgeberische Vision war ein Zwei-Säulen-Modell, das medizinisches Cannabis nach dem Medizinal-Cannabisgesetz (kurz MedCanG) vom Cannabis für Erwachsene nach dem Konsumcannabisgesetz (kurz KCanG) trennt. Grundsätzlich ist diese Unterscheidung sinnvoll. In der Praxis haben jedoch beide Regelwerke erhebliche Defizite gezeigt.

Beim KCanG beruht der nicht-medizinische Markt auf einem Vereinsmodell. Cannabis muss von nicht-gewerblichen Vereinigungen angebaut und ohne Gewinnspanne an die Mitglieder abgegeben werden. Das KCanG ist zwar Bundesrecht, doch das eigentliche Genehmigungsverfahren liegt bei den Behörden der einzelnen Bundesländer. Je nach politischer Ausrichtung eines Landes wurde dieses Verfahren praktikabel oder unnötig belastend ausgestaltet. Manche Länder haben faktisch dafür gesorgt, dass nur wenige oder gar keine Cannabis-Clubs überhaupt den Betrieb aufnehmen können.

Das ist ein ernstes Problem. Der Gesetzgeber hatte mit rund 3.000 Anbauvereinigungen in ganz Deutschland gerechnet, doch die tatsächlichen Zahlen liegen weit unter diesem Ziel. Von einer flächendeckenden bundesweiten Versorgung der Konsumenten kann keine Rede sein. Infolgedessen sind viele Menschen weiterhin auf den illegalen Markt oder stattdessen auf telemedizinische Strukturen angewiesen. Im ganzen Land sind die Methoden, mit denen Landesbehörden Anbauvereinigungen behindern, auffallend ähnlich. Das Bauplanungs- und Bauordnungsrecht ist nur ein Beispiel für mehrere wiederkehrende Problemfelder, die oft übermäßig restriktiv ausgelegt werden.

Viele Clubs erhalten zwar Anbaugenehmigungen, bekommen dann aber nicht die erforderlichen Genehmigungen, um die Räumlichkeiten für diesen Zweck zu nutzen, aufgrund dessen, was ich für bewusst restriktive und rechtlich fehlerhafte Auslegungen der jeweiligen Landesbauordnungen halte. Da diese Behinderungsmechanismen bundesweit so ähnlich sind, sollte ein Eingreifen des Bundes sowohl möglich als auch wirksam sein, insbesondere durch die Klarstellung der umstrittenen Rechtsfragen, die es den Ländern derzeit erlauben, Anbauvereinigungen zu blockieren oder zu verzögern. Bislang hat der Bundesgesetzgeber weitgehend tatenlos zugesehen, während einige Länder den eigentlichen Zweck des Bundesgesetzes untergraben. Zugleich bleiben Gerichtsverfahren begrenzt, weil vielen Clubs schlicht die finanziellen Mittel zum Prozessieren fehlen. Die wenigen vorhandenen Urteile deuten jedoch darauf hin, dass die Kritik an der derzeitigen Verwaltungspraxis berechtigt ist. In einer Reihe von Fällen haben Clubs ihre Rechte letztlich durchsetzen können.

Im medizinischen Markt sind zahlreiche Telemedizin-Unternehmen entstanden. In manchen Fällen ist es inzwischen fast so einfach, ein Rezept zu erhalten, wie online Schuhe zu bestellen, sehr zum Ärger der politischen Entscheidungsträger. Deshalb wurde eine Änderung des MedCanG erwogen, die die Online-Verschreibung erst nach einem persönlichen Arztbesuch erlauben und zudem den Postversand untersagen würde. Meines Erachtens wäre das die falsche Antwort. Den Zugang zu medizinischem Cannabis pauschal einzuschränken, wäre ein Rückschritt für jede präventionsorientierte Cannabispolitik.

Dennoch besteht eindeutig Reformbedarf. Von einigen Ausnahmen abgesehen, erfüllen viele dieser Plattformen und die mit ihnen verbundenen Ärzte und Apotheken keinen echten medizinischen Auftrag in nennenswerter Weise. Es braucht klarere Regeln, möglicherweise sogar einen Straftatbestand, der Verschreibungen allein auf Basis eines Online-Fragebogens untersagt. Eine Videosprechstunde hingegen sollte im Jahr 2026 unbedingt als legitime Behandlungsoption verfügbar bleiben, je nach fachlichem Ermessen des Arztes.

Weitere Reformen sind ebenfalls notwendig. Medizinisches Cannabis sollte im Großhandel nicht nach THC-Gehalt bepreist werden; der THC-Gehalt sollte bei der medizinischen Preisgestaltung überhaupt nicht das ausschlaggebende Kriterium sein. Dieser Ansatz könnte auch ein breiteres und ausgewogeneres Produktangebot fördern. Ebenso haben Sortennamen aus dem Freizeitmarkt im medizinischen Umfeld nichts zu suchen. GMP-Washing muss verhindert werden, um die Produktqualität zu stabilisieren. Mehr öffentliche Mittel sollten in klinische Studien und eine ordnungsgemäße bundesweite Erhebung von Patientendaten fließen, damit der Bedarf bewertet und die Versorgung mit der Zeit verbessert werden kann.

Cannabis ist ein Arzneimittel, dessen therapeutisches Potenzial noch immer nicht vollständig bewertet oder genutzt wurde. Doch die derzeitige Goldgräberstimmung in Teilen der Branche verdeckt diese Tatsache zunehmend, sowohl innerhalb des Sektors als auch für die breitere Öffentlichkeit. Das schadet dem Ruf der gesamten Branche, trägt vor allem aber zur Stigmatisierung von Patienten und zur Geringschätzung des tatsächlichen medizinischen Potenzials von Cannabis bei. Manche Marktverzerrungen, etwa die Preisabwärtsspirale, könnten sich irgendwann von selbst stabilisieren. Der Reputationsschaden hingegen hält an, und die Wiedergewinnung verlorener Glaubwürdigkeit sollte nun eine zentrale Priorität sein.

Olivia Ewenike, LL.M. (Compliance)
** Rechtsanwältin für Cannabis-Regulierungsrecht und Compliance. Ich berate Unternehmen im medizinischen und im Erwachsenen-Cannabissektor entlang der gesamten Wertschöpfungskette**

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